Rechtsprechung
   BayObLG, 12.12.1972 - BReg. 1 Z 70/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,10918
BayObLG, 12.12.1972 - BReg. 1 Z 70/71 (https://dejure.org/1972,10918)
BayObLG, Entscheidung vom 12.12.1972 - BReg. 1 Z 70/71 (https://dejure.org/1972,10918)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Dezember 1972 - BReg. 1 Z 70/71 (https://dejure.org/1972,10918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,10918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1972, 379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamburg, 28.08.2019 - 2 W 66/19

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: Übermaßentnahme als Entlassungsgrund

    Dies ist dann der Fall, wenn die Entnahme sich nicht einmal mehr in den möglichen Grenzen der Angemessenheit hält (BayObLG München, 12. Dezember 1972 - BReg 1 Z 70/71, OLG Köln, 18. Mai 1987 - 2 Wx 14/87).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Entnahme sich nicht einmal mehr in den möglichen Grenzen der Angemessenheit hält (BayObLG, B. v. 12.12.1972, BReg 1 Z 70/71, Rn. 162 (juris) m.w.N,; OLG Köln, B. v. 18.5.1987, 2 Wx 14/87, Rn. 11 (juris)).

  • KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Entnahme einer überhöhten

    Bei länger währenden Verwaltungen ist sie aber in regelmäßigen Zeitabschnitten zu entrichten und zwar hier nachträglich nach Ablauf des Verwaltungsjahres, entsprechend der Rechnungslegungspflicht (BayObLGZ 1972, 379; Tiling ZEV 1998, 331, 333).
  • BFH, 06.09.1990 - IV R 125/89

    Übersteigt eine vom Erblasser als Testamentsvollstreckerhonorar bezeichnete

    Daher hindert allein der Umstand, daß bei Festsetzung einer unangemessen hohen Vergütung durch den Erblasser der unangemessene Teil bürgerlich-rechtlich als Vermächtnis zugunsten des Testamentsvollstreckers angesehen wird (Palandt/Edenhofer, Bürgerliches Gesetzbuch, 49. Aufl., § 2221 Anm. 1; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 12. Dezember 1972 1 Z 70/71, Betriebs-Berater - BB - 1973, 114) nicht, daß einkommensteuerlich die Vergütung in vollem Umfang den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit zuzurechnen ist (vgl. FG Berlin, Urteil vom 11. Februar 1986 V 396/84 rkr., EFG 1986, 603; Stuhrmann in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 18 B Rdnr. 221; Sommer in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 18 Rdnr. 176; Nieland in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, § 18 Rdnr. 297).
  • OLG Zweibrücken, 29.01.1997 - 3 W 219/96

    Voraussetzungen für eine Entlassung aus dem Amt des Testamentsvollstreckers;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 24.01.1991 - BReg. 1a Z 62/89

    Vorbehalte gegen eingesetzten Testamentsvollstrecker; Hinderung an einer

    Welche Beträge im übrigen angemessen sind, ist nicht vom Nachlaßgericht, sondern in einem Rechtsstreit zwischen Testamentsvollstrecker und Erben zu klären, wenn darüber Streit besteht (BayObLGZ 1972, 379/380; Palandt/Edenhofer aaO Rn. 14).
  • OLG Köln, 05.10.1987 - 2 Wx 27/87

    Bedeutung des "wichtigen Grundes" im Sinne von § 2227 Bürgerliches Gesetzbuch

    Zutreffend hat es ausgeführt, daß die Inanspruchnahme und Einbehaltung einer zu hohen Vergütung für sich allein noch keinen wichtigen Grund zu der Abberufung eines Testamentsvollstreckers darstellt; es müssen vielmehr noch besondere Umstände hinzukommen, zum Beispiel der Umstand, daß die beanspruchte Vergütung sich nicht einmal mehr in den möglichen Grenzen der Angemessenheit hält (vgl. KG JW 1937, 475; JR 1955, 65; BayObLGZ 1972, 379, 380).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht